Abwicklung eines Nachlasses mit im Ausland belegenem Vermögen
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Mallorca, Südtirol, Cote d’Azur…, diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Es handelt sich
dabei um Reiseziele, die Deutsche seit Jahrzehnten begeistern und Reiseziele, in denen Deutsche vermehrt
in Immobilien investiert haben. Viele haben sich so eine zweite Heimat geschaffen. Kommt es nun zum Erbfall,
so hinterlässt der Erblasser neben seinem Vermögen in Deutschland auch ein Masse in Frankreich, ein Rustico
in der Toskana oder aber ein Ferienhaus in den Vereinigten Staaten. Nicht selten weichen die
Erbquoten oder die Erbfolgen im Ausland von den deutschen Regelungen ab. Weiterhin erkennen viele
südliche Länder (z.B. Italien, Spanien, Frankreich) einen notariellen Erbvertrag oder aber ein
gemeinschaftliches Testament nicht
an. Die Möglichkeit eine Verfügung von Todes wegen gemeinschaftlich mit dem Ehepartner errichten zu
dürfen, ist dem romanischen Rechtskreis fremd. Der deutsche Erbschein oder das notariell errichtete
gemeinschaftliche Testament sind dann im Erbfall schnell wertlos. |
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Weiterhin kennen viele Länder weder
ein Grundbuchamt noch den klassischen Erbschein eines Nachlassgerichtes. Um sich im Ausland als Erbe zu
legitimieren, ist in der Regel ein Notar des Heimatlandes erforderlich. Er stellt ein Pendant zum
deutschen Erbschein aus (acte de notoriété / certificate of inheritance / dichiarazione sostitutiva
di atto di notorietà). Ausgestattet mit dieser Bescheinigung kann man den Nachlass in Besitz
nehmen und mit der Eigentumsumschreibung beginnen. Als Rechtsanwälte haben wir einen großen Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf das Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht gelegt. Wir stehen in ständigem Kontakt mit deutschsprachigen Notaren und Rechtsanwälten im Ausland. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Angelegenheit in Deutschland und wählen, anhand Ihrer Vorgaben, einen entsprechenden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater im Ausland aus. Weiterhin ermitteln wir, welches Erbrecht Anwendung findet. Wir kümmern uns um die
Nachlassabwicklung und wickeln die Korrespondenz mit dem ausländischen Kollegen ab. Wir stehen Ihnen
beratend zur Seite. Anhand der im Ausland geltenden Steuerquote passen wir unsere Vorgehensweise in
der Nachlassabwicklung an. Durch unsere Tätigkeit ist dann oftmals nur ein Termin im Ausland zur
Beurkundung nötig. |


