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| VERTRAGSRECHT |
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Ein Vertrag ist dann gelungen, wenn sich alle Parteien im Vertrag wieder finden.
Zu einseitig übervorteilende Verträge enden oftmals im kostenintensiven Gerichtsverfahren.
Wir helfen die Gemeinsamkeiten der Parteien auszuloten und in den laufenden Entwurfsprozess zu implementieren.
Wir sichten die Möglichkeiten anhand des gelten Rechts und transformieren diese Ergebnisse in das Vertragswerk.
Sofern gewünscht vertreten wir Ihre Vorstellungen und Ideen auch in den Verhandlungen mit den einzelnen Vertragsparteien.
Betreut werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Mario Filtzinger, wobei Sie von dem Wissen aller Anwälte partizipieren.
Unsere Kanzlei hat sich auf die außergerichtliche Vertretung von Einzelunternehmen sowie Klein- und Mittelständischen Betrieben spezialisiert.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Erstellung von Verträgen
- Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Prüfung von Vertragsentwürfen
- Coaching vor Vertragsverhandlungen
- Anwesenheit und Beratung während laufender Vertragsverhandlungen
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| ARBEITSRECHT |
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Das deutsche Arbeitsrecht ist einem stetigen Wandel unterworfen.
Was gestern noch galt, dass kann morgen schon überholt sein.
Oftmals haben Veränderungen im Status des Arbeitnehmers auch Konsequenzen auf seinen späteren Anspruch von Sozialleistungen.
Umso wichtiger ist eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt in allen arbeitrechtlichen Angelegenheiten.
Aufgrund der vielen Gesetzesänderungen ist oftmals die Betreuung durch einen Fachanwalt erforderlich.
Arbeitsrechtliche Mandate werden in unserer Kanzlei von Herrn Fachanwalt für Arbeitsrecht Manfred Lindow betreut.
Unsere Kanzlei hat sich auf die Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Außergerichtliche Vertretung bei Problemen mit dem Arbeitgeber
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Prüfung von Abfindungsangeboten
- Beratung bei Aufhebungsverträgen
- Rechtliche Vertretung vor dem Arbeits- und dem Landesarbeitsgericht im Falle der Kündigung oder Änderungskündigung
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| ERBRECHT - PFLICHTTEILSRECHT |
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Rechtzeitig an später denken. So lautet der Slogan vieler Unternehmen in der Versicherungsbranche. Dies gilt bei der Verwaltung des eigenen Vermögens umso mehr. Die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungs- und Übergabeverträgen bedarf umsichtiger Planung und der Beratung von außen. So lassen sich letztlich nicht nur Steuern sparen. Notariell beurkundete Vermögens- und Nachfolgeregelungen schaffen die Sicherheit, dass das Erschaffene weiterlebt und sich später in den Händen derer befindet, denen es auch zugedacht war.
Wer als gesetzlicher Erbe übergangen wird, kann seinen Pflichtteil fordern. Für eine schnelle
und vollständige Durchsetzung dieser Ansprüche machen wir uns bundesweit für unsere Mandanten stark.
Erbrechtliche Mandate werden in unserer Kanzlei vonHerrn Rechtsanwalt und Notar
Dr. Wolfgang Keil und Herrn Rechtsanwalt
Mario Filtzinger betreut.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Testamente / Erbverträge (Beratung, Vorbereitung und Beurkundung)
- Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Firmen
- Erbauseinandersetzungen
- Gerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- General- und Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen
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| VERKEHRSZIVILRECHT |
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Was ist zu tun nach einem Verkehrsunfall? Welche Rechte haben die Verkehrsteilnehmer und was steht
dem Geschädigten im Wege des Schadensersatzes denn tatsächlich zu? Muss man einen Abzug bei der
Regulierung durch die gegnerische Versicherung hinnehmen oder nicht. Gerüchte und „gute“ Ratschläge
wissen darauf viele Antworten. Die Menge der gerichtlichen Entscheidungen im Verkehrszivilrecht sind
jedoch für den Verkehrsteilnehmer kaum noch überschaubar.
Die Bemessung und Geltendmachung von Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall,
Unkostenpauschale etc. gehört daher in die Hände eines Anwaltes. Er kennt die aktuelle Rechtssprechung und kann
Ihre Schadenspositionen schnell und vollständig auf der Gegenseite durchsetzen.
Verkehrszivilrechtliche Mandate werden in unserer Kanzlei von Herrn
Rechtsanwalt Mario Filtzinger
bearbeitet. Im Verkehrszivilrecht zählen sowohl Verkehrsteilnehmer, als auch namhafte
Versicherungsgesellschaften zu unseren Mandanten.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Umfassende Beratung direkt nach einem Verkehrsunfall
- Schadensregulierung (gerichtlich und außergerichtlich)
- Schadensregulierung im Ausland (Italien, Frankreich, Spanien, Schweiz, Österreich,
Belgien, Niederlande und Luxemburg)
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
- Durchsetzung von Nutzungsausfall- und Mietwagenkosten
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| STEUERRECHT |
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In steuerrechtlichen Fragen haben wir unseren Fokus auf das Erbschaftssteuerrecht gelegt.
Schließlich ist eine fundierte Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten zwischenzeitlich,
ohne steuerliche Kenntnisse, kaum noch möglich. Typische Fragestellungen können sein, welche
Gestaltungsspielräume der Erblasser hat, oder aber welche steuerlichen Freibeträge die Erben zu
Ihren Gunsten nutzen können? Mit welcher Steuerbegünstigung kann die Ehefrau bei einer Schenkung
rechnen oder aber im Fall des Zugewinnausgleichs nach § 5 ErbStG.
Dabei kann der Rechtsanwalt und Notar, im Rahmen seiner Beratung, die für die Mandanten günstigste Lösung erarbeiten und mit den
Mandanten kommunizieren. Der Mandant kann dann wählen, welche der erarbeiteten Lösungen
(Stichwort: Schenken oder Vererben) er favorisiert. Die Grenzen zum eigentlichen erbrechtlichen
Mandat sind in diesem Fall fließend.
Steuerrechtliche Mandate werden in unserer Kanzlei von
Herrn Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wolfgang Keil sowie Herrn
Rechtsanwalt Mario Filtzingerbetreut.
Zusätzlich stehen wir in ständigem Kontakt mit Steuerberatern aus der Region.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Steuerliche Beratung in sämtlichen Erbschaftsangelegenheiten
- Beratung bei angefallenen Erbschaften aus dem Ausland, zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung
- Ermittlung der Steuerfreibeträge der Erben
- Ermittlung der tatsächlichen Steuerquote der Erben
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| HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT |
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Wirtschaftliches Engagement bedarf umsichtiger und langfristiger Planung. Wer mit Partnern ein
Unternehmen gründen möchte, braucht ausgewogene und durchdachte Gesellschaftsverträge. Wer erst
im Gerichtsverfahren feststellt, dass ein Gesellschaftsvertrag einseitig übervorteilend ist, oder
aber, dass er beispielsweise durch die Vereinbarung einer Schiedsklausel, auch ohne die Einschaltung
eines Gerichts, einen Streit zwischen den Gesellschaftern hätte beilegen können, der war
gegebenenfalls zu Beginn nicht umfassend beraten.
Als Rechtsanwälte prüfen und bewerten wir die uns vorgelegten Gesellschaftsverträge.
Wir geben im laufenden Vertragsentwurfsprozess Hinweise und begleiten unseren Mandanten bis zum
Abschluss (Protokollierung) des Gesellschaftsvertrags.
Als Notare entwerfen und beurkunden wir Gesellschaftsverträge. Wir hören den
Unternehmensgründern zu und setzen, anhand des geltenden Rechts, die Wünsche der zukünftigen
Gesellschafter in die Tat um. Dabei sind Notare zur Neutralität und Überparteilichkeit verpflichtet.
Dies garantiert ausgewogene Gesellschaftsverträge.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Wahl, dass wir in einer Angelegenheit stets entweder nur als
Rechtsanwalt oder aber nur als Notar für Sie tätig sein können. Betreut werden Sie von
Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Keil.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen (GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG)
- Gesellschaftsgründungen/Kapitalerhöhungen/Satzungsänderungen
- Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen
- Anmeldung von Geschäftsführerbestellungen sowie Abberufungen
- Auseinandersetzungen von Gesellschaften sowie deren Liquidation
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| MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT |
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Das deutsche Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist in den vergangenen Jahren vielen Änderungen
unterzogen worden. Viele obergerichtliche Entscheidungen wurden zu den verschiedensten Themenkomplexen,
wie z.B. der Befristung von Wohnraummietverträgen usw., gefällt. So ist es möglich, dass seit Jahren
bestehende Mietverträge in einigen Punkten nicht mehr dem geltenden Recht entsprechen.
Zum Streit kommt es immer dann, wenn die Kündigung des Mietvertrags erfolgt ist und der
Vermieter bzgl. der Kündigungsfristen, Renovierung etc. eine andere Auffassung vertritt als der
Mieter. Als Rechtsanwälte prüfen wir den zugrunde liegenden Mietvertrag und setzen uns umfassend,
schnell und nachhaltig für die Rechte unserer Mandanten ein. Betreut werden Sie
von Herrn Rechtsanwalt Manfred Lindow
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Prüfung von Mietverträgen / Erstellung von Mietverträgen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Vermietern / Mietern / Wohnungseigentümern
- Anwesenheit und Beratung bei Wohnungseigentümerversammlungen
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| Ehe- und Familienrecht |
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Die Bereiche des Ehe- und Familienrechts sind mannigfaltig und komplex. Hier gilt es stets auf die
individuellen Probleme einzugehen, die eine gescheiterte Ehe mit sich bringen kann. Sind aus der Ehe
Kinder hervor- gegangen, ist eine besonderst behutsame Vorgehensweise angezeigt. Der dann viel
verwendete Satzteil "dem Wohl des Kindes" sollte nicht zur Floskel verkommen, sondern auffrichtig und
nachhaltig von beiden Parteien verfolgt werden.
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Betreut werden Sie in Ehe- und Familienrechtsangelegeheiten
von Herrn Fachanwalt für Familienrecht Dr. Wolfgang Keil.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Ehescheidung / einvernehmliche Ehescheidung
- Notarielle Beurkundung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Geltendmachung von Unterhalt / Ehegattenunterhalt / Kindesunterhalt / Getrenntlebensunterhalt
- Sorgerechtsverfahren
- Durchsetzung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs sowie des verlängerten schuldrechtliche
Versorgungsausgleichs
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| Internationales Erbrecht |
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Nicht selten hinterlässt der Erblasser ein Ferienhaus in Frankreich, eine Cascina oder Rustico in Italien
oder aber Barvermögen in den Vereinigten Staaten. Ausgestattet mit einem deutschen Erbschein
stößt der Erbe schnell auf Hindernisse in der
Nachlassabwicklung bzgl. des im Ausland belegenen Vermögens
. Nicht selten weichen Erbquoten und Erbfolgen im Ausland von denen des deutschen Rechts ab.
Der deutsche Erbschein ist damit schnell wertlos.
Als Anwälte verfügen wir über ein gut funktionierendes Netzwerk von deutschsprachigen Notaren und
Rechtsanwälten in Frankreich, Italien und den Vereinigten Staaten. Wir stellen den Kontakt her und
kümmern uns um die Nachlassabwicklung. Von der Erbscheinserteilung (acte de notoriété / certificate
of inheritance / dichiarazione sostitutiva di atto di notorietà) bis hin zur Grundbuchänderung.
Dabei beachten wir auch die steuerrechtlichen Aspekte (Stichwort: Doppelbesteuerung). Anhand der im
jeweiligen Land geltenden steuerlichen Freibeträge passen wir unsere Vorgehensweise in der
Nachlassabwicklung an.
Erbrechtliche Mandate mit internationalem Bezug werden in unserer Kanzlei von Herrn
Rechtsanwalt Mario Filtzinger betreut.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Bestimmung von ausländischen Erbquoten
- Korrespondenz mit ausländischen Notaren und Rechtsanwälten
- Internationale Erbauseinandersetzungen
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| Internet- und Fernabsatzrecht |
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Die Flut der im Internet erhältlichen Waren wird von Tag zu Tag größer. Fast täglich entstehen neue
Onlineshops, Tausch- oder Auktionsplattformen. Im Internetrecht haben wir uns auf die Vertretung von
Mandanten spezialisiert, die solche Onlineshops oder Onlinetauschbörsen betreiben. Ferner betreuen wir
Mandanten bei der Gründung eines eigenen Onlineshops.
Internetrechtliche Mandate werden in unserer Kanzlei von Herrn
Rechtsanwalt Mario Filtzinger betreut.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Außergerichtliche Vertretung - Beratung von Onlineshopbetreibern
- Gerichtliche Vertretung von Onlineshopbetreibern
- Rechtsberatung bei Gründung eines Onlineshops
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Spezialisierung erhöht die Aussicht auf Erfolg
Unsere Rechtsanwälte in Groß-Gerau bieten Ihnen ein breites Spektrum an
Beratungsdienstleistungen an, um Ihnen bei der Lösung Ihres individuellen Problems bestmöglich helfen zu
können. Unsere Philosophie besteht darin, unseren anspruchsvollen Mandanten ein professionelles, maßgeschneidertes und
serviceorientiertes Rechtsdienstleistungsangebot zu offerieren.
Um im Einzelfall noch tiefer in das jeweilige Sachgebiet vordringen zu können, ist auch bei
Rechtsanwälten eine Spezialisierung unumgänglich und für Sie als Mandanten von großem Vorteil. Unsere Rechtsanwälte haben deshalb auch Fachlehrgänge im Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht absolviert.
Für den Bereich des Speditionsrechts haben wir eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Im Wesentlichen in den folgenden Bereichen tätig:

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Transportrecht:
- Gestaltung und Entwurf von Logistikverträgen
- Abwicklung von Transportschäden
- Regreßführung / Durchsetzung von Ansprüchen bei Gericht
- Abwehr von Bußgeldern
Internationales Transportrecht:
- Grenzübertretender Straßengüterverkehr (CMR)
- Europaweite Durchsetzung von Frachlohn
- Internationales Frachtrecht
Speditionsrecht:
- Lager und Logistikrecht
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
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Durchsetzung von Frachtlohn, Speditionsentgelten und Lagergeld
- Genehmigungen nach GüKG |
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